Die Schweiz ist zwar geografisch eng mit Deutschland verbunden, zollrechtlich jedoch ein Drittland. Wer Waren, Maschinen oder Messegüter über die Grenze bringt, bewegt sich nicht im EU-Binnenmarkt, sondern im Export- und Importverfahren, mit entsprechenden Anmeldungen, Dokumenten und Fristen. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten: Von der elektronischen Ausfuhranmeldung über das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) bis hin zu Präferenznachweisen lohnt sich eine klare Checkliste, um die Ausfuhr in die Schweiz reibungslos und rechtssicher abzuwickeln
Zollrechtliche Grundlagen der Ausfuhr
Für jede gewerbliche Ausfuhr aus Deutschland ist eine elektronische Anmeldung erforderlich – in der Regel über das IT-Verfahren ATLAS Ausfuhr. Nach Freigabe durch die Zollstelle wird ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit einer Movement Reference Number (MRN) erstellt. An der Ausgangszollstelle wird der Ausgang kontrolliert und per Ausgangsvermerk bestätigt – ein wichtiger Nachweis für die steuerfreie Ausfuhr.
Unternehmen benötigen für den Export eine EORI-Nummer, mit der sie zollrechtlich eindeutig identifiziert werden. Kleinere Betriebe, die keine eigene Zollsoftware besitzen, können die Internetausfuhranmeldung Plus nutzen und ihre Ausfuhrdaten direkt online an den Zoll übermitteln.
Unterschied: Endgültige vs. vorübergehende Ausfuhr
Bei der endgültigen Ausfuhr verlässt die Ware die Europäische Union dauerhaft. In der Schweiz fallen dabei Einfuhrabgaben und die Einfuhr-Mehrwertsteuer an. Der Regelsatz liegt derzeit bei 8,1 %, für bestimmte Güter gelten reduzierte Sätze. Wird der Ursprung der Ware nach den Regeln des EU-Schweiz-Freihandelsabkommens nachgewiesen, können Zollabgaben teilweise oder vollständig entfallen. Dafür sind Nachweise wie eine Rechnungserklärung oder ein EUR.1-Dokument erforderlich.
Die vorübergehende Ausfuhr betrifft Güter, die die EU nur zeitlich befristet verlassen, etwa Messeausrüstung, Leihmaschinen oder professionelles Equipment. Diese Waren müssen unverändert wieder eingeführt werden. Hierfür wird häufig das ATA-Carnet verwendet, ein internationales Zolldokument, das die Verfahren für temporäre Ausfuhren und Transite vereinfacht und meist ohne zusätzliche Sicherheitsleistungen auskommt. Für die Schweiz gelten dafür klar geregelte Abläufe und Fristen.
Ablauf einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung
- Prüfen und vorbereiten: Zunächst müssen Warentarifnummern bestimmt, Exportkontrollen geprüft und statistische Meldepflichten beachtet werden. Die EORI-Nummer sollte bereitliegen.
- Anmeldung über ATLAS: Die Ausfuhrdaten werden elektronisch übermittelt – entweder über eigene Software oder die Internetausfuhranmeldung Plus. Nach der Freigabe erhält der Exporteur das ABD mit MRN.
- Gestellung und Ausgang: Die Ware wird an der zuständigen Ausfuhrzollstelle vorgestellt. Anschließend kontrolliert die Ausgangszollstelle die Sendung und bestätigt den Ausgang, womit der Ausfuhrvorgang abgeschlossen ist.
- Einfuhr in der Schweiz: Bei der Einfuhr werden Zölle und die Einfuhr-Mehrwertsteuer erhoben. Wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind und die Nachweise korrekt vorliegen, können Unternehmen von Präferenzvorteilen profitieren.
- Temporäre Ausfuhren: Für zeitweilige Transporte, etwa bei Messen oder Baustellen, kann die Kombination aus vorübergehender Einfuhr in der Schweiz und vorübergehender Ausfuhr in der EU gewählt werden – meist mit ATA-Carnet. Die Ware muss identifizierbar bleiben und innerhalb der Fristen wieder ausgeführt werden.
Welche Dokumente werden benötigt?
● Handelsrechnung und Packliste: Grundlage für Zollwert, Menge und Warenbeschreibung.
● Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit MRN: Wird nach der Freigabe durch das ATLAS-System erstellt und begleitet die Sendung bis zur Ausgangszollstelle.
● Ursprungsnachweise: Rechnungserklärung oder EUR.1 zur Nutzung von Zollvergünstigungen nach dem EU-Schweiz-Abkommen.
● ATA-Carnet: Für temporäre Ausfuhren wie Messegüter oder Berufsausrüstung.
● Ausgangsvermerk: Beleg für die steuerfreie Ausfuhr.
Praxisbeispiel: Maschinenexport und Messeausrüstung
Ein deutsches Maschinenbauunternehmen liefert eine CNC-Maschine an einen Schweizer Kunden. Nach der ATLAS-Ausfuhranmeldung und Ausstellung des ABD erfolgt die Ausfuhr. In der Schweiz werden je nach Warentarif Zölle und die Einfuhrsteuer von 8,1 % fällig. Liegt ein gültiger Ursprungsnachweis vor, kann die Zollabgabe entfallen.
Anders verhält es sich bei einem Messeauftritt: Hier sollen die Geräte nach dem Einsatz zurückkehren. Das Unternehmen nutzt ein ATA-Carnet, um die Waren als vorübergehende Ausfuhr zu deklarieren. Dadurch entfällt die Hinterlegung von Sicherheiten an der Grenze, und der Rücktransport kann ohne erneute Verzollung erfolgen.
Häufige Fehler – und wie man sie vermeidet
● Fehlender Ursprungsnachweis: Ohne korrekte Dokumentation gehen Zollvorteile verloren.
● ABD oder MRN vergessen: Ohne Nachweis kann der Export steuerlich nicht anerkannt werden.
● Falsche Verfahrenswahl: Wird eine temporäre Ausfuhr als endgültig gemeldet, kann das zu Nachzahlungen führen.
Fazit – Wann sich professionelle Unterstützung lohnt
Die Ausfuhr in die Schweiz ist mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Entscheidend sind korrekte Zolltarifierung, vollständige Unterlagen und die klare Trennung zwischen endgültiger und vorübergehender Ausfuhr. Wer regelmäßig Messen oder Serviceeinsätze im Ausland plant, spart mit einem ATA-Carnet Zeit und Geld. Für Unternehmen ohne eigene Zollabteilung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit erfahrenen Speditionen, die sämtliche Formalitäten der vorübergehenden Ausfuhr übernehmen und für einen reibungslosen Ablauf sorgen.